zurück zur Hauptseite

Abrechnung von Therapiesitzungen

Privatversicherte / Beihilfe

Das Honorar für die Therapiesitzungen richtet sich nach der Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP), wobei zusätzliche Kosten für Testdiagnostik, Berichte an die Krankenkassen, o.Ä. anfallen können. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für die ersten 5 Sitzungen (Probatorik) und für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Deshalb: Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang (Kosten, Anzahl der Sitzungen) Ihre Krankenkasse eine Behandlung übernimmt.

Beihilfeberechtigte benötigen ein Antragsformular der Beihilfestelle, das Sie zum Erstgespräch mitbringen können. In der Regel werden die ersten 5 Sitzungen (Probatorik) übernommen. Danach ist ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen, für das ich ein Gutachten anfertige.

Selbstzahler

Bei Vorstellung in einer Praxis wird notwendigerweise eine Diagnose für die Krankenkasse gestellt, wenn diese die Kosten übernehmen soll. Befürchten Sie einen Nachteil durch eine registrierte Diagnose, besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten als SelbstzahlerIn zu tragen. Dadurch verbleibt eine Diagnosevergabe in meiner Praxis und wird nirgendwo sonst gespeichert. Die aktuell geltende Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP) gilt hierbei als Honorargrundlage, das Honorar selbst wird gemeinsam vereinbart.

Gesetzlich Krankenversicherte

Als niedergelassener Psychotherapeut mit einer regulären Abrechnungserlaubnis bei den gesetzlichen Krankenversicherungen können Sie ganz unproblematisch mit Ihrer Krankenkassenkarte bei mir eine Therapie beginnen.